// 07.02.2018
Auf- und Abstiegsbestimmungen

Das Präsidium des VFV hat in seiner Sitzung vom 3. Februar 2018 aufgrund der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29.11.2017 die Ligen-Neueinteilung (Beibehaltung der 1b-Mannschaften im Ligen-Spielbetrieb mit den Kampfmannschaften auch 2018/2019) bzw. die Änderung der Auf- und Abstiegsbestimmungen 2017/2018 behandelt.

 

Ebenso wurde der Antrag des FC Hard auf Verzicht an der Teilnahme der Regionalliga-West in der Saison 2018/2019, vorbehaltlich der Genehmigung dieses Antrages durch die RL-West Kommission, behandelt. Diese Genehmigung ist eine Formsache, da sich die Landesverbände von Vorarlberg und Salzburg bereits für die Zustimmung des Antrages des FC Hard ausgesprochen haben. Das noch fehlende Abstimmungsergebnis aus Tirol, ändert daher nichts mehr am Beschluss.

 

Die Auf- und Abstiegsbestimmungen werden vom VFV dahingehend angepasst, dass die 1b-Mannschaften im normalen Kampfmannschaftsspielbetrieb verbleiben. Der Spielbetrieb wird weiterhin bis zur 5. Landesklasse (Oberland und Unterland) geführt. Die Aufstockung der Landesliga auf 16 Mannschaften wird beibehalten, die Relegation im Spieljahr 2017/2018 nicht durchgeführt.

 

Der FC Hard wird aufgrund seiner Verzichtserklärung für die Teilnahme an der RL-West Meisterschaft 2018/2019 in die Landesliga (5. Leistungsstufe) eingegliedert.

 

Diese Beschlüsse wurden vom Präsidium des VFV am 3.2.2018 gefasst.

(schriftliche Mitteilung des VFV vom 07.02.2018/jl)