// 14.03.2021
NW-Training wieder möglich

Am 15.03.2021 tritt die „4.Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung“ in Kraft. Als einziges Bundesland, ermöglicht die Regierung den Vorarlbergern auf Grund niedrigerer Infektionszahlen als in Ostösterreich, den eingeschränkten Trainingsbetrieb im Nachwuchs.

 

Was versteht die Bundesregierung unter eingeschränktem Trainingsbetrieb und welche Regeln gelten konkret:

 

  • Der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, ist unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 m wieder erlaubt (Kurzfristige Unterschreitungen des Mindestabstandes möglich).
  • Auch das Gruppentraining im Nachwuchsbereich ist dadurch sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Freien zulässig.
  • Im Freien darf die Gruppengröße max. 20 Personen, zuzüglich drei volljähriger Betreuungspersonen betragen. Bei Durchführung eines Trainingsbetriebes im Freien besteht keinerlei Testpflicht.
  • Die Ausübung von Kontaktsport, in diesem Sinne Fußballsport im Wettkampfformat ist unzulässig. Trainings mit Zweikampfübungen und Matches damit nicht erlaubt!
  • Die Vereine sind verpflichtet ein Präventionskonzept zu erstellen und umzusetzen. Dieses beinhaltet Verhaltens- und Hygieneregelungen, Gesundheitscheck vor der Sportausübung und  Kontaktdatenerhebung.

 

Damit ist es auch den Nachwuchstrainern des FC Götzis möglich, mit ihren Mannschaften in den Trainingsbetrieb einzusteigen. Die Trainer entscheiden eigenständig über den Trainingsbeginn ihrer Mannschaft.

 

Jeder am Trainingsbetrieb beteiligte ist auch dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten und diese einzuhalten! (jl)

 

» Covid19 Präventionskonzept FC Götzis